Muster Arbeitsvertrag

für Arbeitgeber · vor 3 Jahren

 

1. Mustervertrag 450€ Minijob

 

 

2. Mustervertrag Kurzfristige Beschäftigung

 

 

Einstellungsfragebogen / Personalfragebogen

 

 

Im Folgenden finden Sie beide Arbeitsverträge beispielhaft ausgefüllt. Diese können Sie zur Orientierung nutzen. Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.

 

 

 

1. Beispiel für einen Arbeitsvertrag für einen 450€ Minijob

 

 

 

Zwischen

Herrn Alexander Gerber, Anschrift: Sonnenallee 9 86167 Augsburg

-     nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt und

Herrn/Frau Sebastian Moeller, Anschrift: Bleibtreustraße 23 33104 Paderborn Kernstadt

-     nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt wird nachfolgender

Arbeitsvertrag

geschlossen:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis beginnt am 05.07.2020 bis zum 16.07.2020

§ 2 Tätigkeit

(1) Der Arbeitnehmer wird als Aushilfe eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

Geschirr waschen in der Küche.

 

(2) Der Arbeitgeber kann den dem Arbeitnehmer zugewiesenen Aufgabenbereich je nach den geschäftlichen Erfordernissen ergänzen oder auch ändern. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darüber hinaus, vorübergehend auch in anderen Betriebsstätten des Arbeitgebers tätig zu sein. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf die Vergütung nach Maßgabe des § 4 dieses Vertrages bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 30 Wochenstunden an 5 Tagen zu je 6 Stunden, und zwar jeweils von Montag bis Freitag.

§ 4 Vergütung

(1) Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 10,00 Euro.

(2) Die Vergütung ist jeweils am Monatsende fällig und wird auf das vom Arbeitnehmer benannte Konto überwiesen.

 Geldinstitut: Commerzbank

 IBAN: DE60500105178452345442

(3) Der Arbeitnehmer ist darauf hingewiesen worden, dass er auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit werden kann. Der schriftliche Befreiungsantrag ist dem Arbeitgeber zu übergeben (§ 6 Abs. 1b Sozialgesetzbuch Sechstes Buch - SGB VI). Dem Arbeitnehmer ist bekannt, dass ein entsprechender Verzicht nur mit Wirkung für die Zukunft und bei Ausübung von mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen nur einheitlich erklärt werden kann und diese Erklärung den Arbeitnehmer für die Dauer der Beschäftigungen bindet.

§ 5 Sonderzuwendungen

(1) Der Arbeitgeber zahlt keine Sonderzuwendungen.

§ 6 Erholungsurlaub

(1) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub von 0 Arbeitstagen.

§ 7 Arbeitsverhinderung

(1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede Arbeitsverhinderung unverzüglich - noch vor Dienstbeginn - dem Arbeitgeber unter Benennung der voraussichtlichen Verhinderungsdauer, ggf. telefonisch, mitzuteilen.

(2) Im Krankheitsfall hat der Arbeitnehmer unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf des dritten Kalendertages, dem Arbeitgeber eine ärztlich erstellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, aus der sich die voraussichtliche Dauer der Krankheit ergibt. Dauert die Krankheit länger an, als in der ärztlich erstellten Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer gleichfalls zur unverzüglichen Mitteilung und Vorlage einer weiteren Bescheinigung verpflichtet.

(3) Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.

(4) Der Arbeitgeber zahlt im Falle einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit für sechs Wochen das regelmäßige Arbeitsentgelt weiter (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall).

(5) Im Übrigen gelten für den Krankheitsfall die jeweils maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Einstellungsfragebogen

Der als Anlage beigefügte Einstellungsfragebogen ist Bestandteil dieses Vertrages. Der Arbeitnehmer versichert die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben.

§ 9 Verschwiegenheitspflicht

Der Arbeitnehmer hat über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen oder aus Anlass seiner Tätigkeit in der Firma bekannt geworden sind oder werden auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen zu bewahren.

§ 10 Weitere Beschäftigungen

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede Aufnahme einer weiteren Beschäftigung dem Arbeitgeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt für sämtliche Beschäftigungen, unabhängig von der Höhe des Verdienstes oder deren zeitlichem Umfang.

§ 11 Kündigungsfristen

(1) Das Arbeitsverhältnis wird auf bestimmte Zeit eingegangen.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

 

 

Sonnenallee 9 86167 Augsburg den 02.07.2020

 

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(Arbeitgeber)                                                       (Unterschrift des Arbeitnehmers bzw.                                                                                      bei Minderjährigen Unterschrift des                                                                                              gesetzlichen Vertreters)

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Beispiel für einen Vertrag über ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis

 

 

Zwischen Pizza GmbH, Sonnenallee 9 86167 Augsburg
(Name und Adresse des Arbeitgebers)

- nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt -

(ggf.: vertreten durch Alexander Gerber, Sonnenallee 10 86167 Augsburg)

- nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt -

und

Herrn Sebastian Moeller
                                                                      
wohnhaft Bleibtreustrasse 23 33104 Paderborn Kernstadt

- nachfolgend „Arbeitnehmer/-in“ genannt -

 

wird Folgendes geschlossen:

                                                                                                                                                                        

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit

Arbeitnehmer wird mit Wirkung ab dem 05.07.2021 [Arbeitsbeginn] als Unterstützung beim Geschirr abwaschen [Tätigkeit] in Augsburg [Ort] eingestellt.

§ 2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des 16.07.2021 [Arbeitsende], ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.

§ 3 Arbeitszeit

Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 6 Stunden pro Tag. Sie kann sich jedoch nach Bedarf noch verändern und wird anhand der tatsächlich gearbeiteten Stunden abgerechnet.

§ 4 Pausen

Die regelmäßige tägliche Pause beträgt:

  • 0-6 Stunden täglicher Arbeitszeit: keine Pause
  • 6-9 Stunden täglicher Arbeitszeit: 30 min Pause
  • 9-10 Stunden täglicher Arbeitszeit: 45 min Pause

und wird nicht vergütet.

§ 5 Urlaub

Der Arbeitnehmer hat aufgrund der auf 10 Tage befristeten Tätigkeit keinen Anspruch auf Urlaub.

§ 6 Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung von 10,00 Euro brutto je Stunde und wird bis zum Ende des Monats auf ein dem Arbeitgeber zu nennendem Konto ausbezahlt.

§ 7 Arbeitsverhinderung

Im Fall einer krankheitsbedingten oder aus sonstigen Gründen veranlassten Arbeitsverhinderung hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung ist dem Arbeitgeber ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

§ 8 Verschwiegenheitspflicht

Der Arbeitnehmer wird über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen oder aus Anlass seiner Tätigkeit in der Firma bekannt geworden sind, auch nach seinem Ausscheiden, Stillschweigen bewahren.

§ 9 Status der Kurzfristigen Beschäftigung

Der Arbeitnehmer wird als kurzfristig Beschäftigter angestellt. Er versichert deswegen, dass er seinen aktuellen beruflichen Status [z.B. Student oder Auszubildender] korrekt angegeben hat und er insbesondere nicht arbeitssuchend, ausbildungssuchend oder in Elternzeit ist.                                                                              
Außerdem versichert der Arbeitnehmer, im laufenden Kalenderjahr keine kurzfristigen Beschäftigungen ausgeübt zu haben, durch die die Grenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen überschritten wird. Er versichert weiter, dass diese Grenze auch durch das vorliegende Arbeitsverhältnis nicht überschritten wird.

Sollte der Arbeitnehmer diese 70 Arbeitstage überschreiten oder seinen beruflichen Status falsch angegeben haben, fallen für diesen Einsatz regulär Sozialabgaben an. Der Arbeitnehmer haftet in diesem Fall sowohl für die Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge (insgesamt ca. 42 % des Bruttoarbeitslohns).

§ 10 Verfall-/Ausschlussfristen

Die Vertragsparteien müssen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei Monaten (oder: sechs Monaten) nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenseite innerhalb von weiteren drei Monaten einklagen.

Andernfalls erlöschen sie. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

§ 11 Zusätzliche Vereinbarungen 

Keine weiteren zusätzlichen Vereinbarungen

§ 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl, Adresse, Mitteilung zu machen.

 

 

Sonnenallee 9 86167 Augsburg den 02.07.2020

Ort, Datum

 

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Unterschrift Arbeitgeber                                   Unterschrift Arbeitnehmer/-in

 

 

 

 

 

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